Vollbiologische Kleinkläranlangen

In den Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) der Zweckverbände ist definiert, welche Orte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden und welche ihr Abwasser dauerhaft über vollbiologische KKA entsorgen. Seit 2022 werden nun verstärkt Kunden in dauerhaft dezentral eingestuften Orten dazu aufgefordert, ihre KKA dem Stand der Technik anzupassen.

Das Fördermittelprogramm der Thüringer Aufbaubank läuft Ende 2023 aus. Wir hoffen jedoch, dass es noch einmal eine Verlängerung gibt. Wir werden Sie hier darüber informieren.

Übersicht

Übersichtsliste mit dem aktuellen Stand auf dem Gebiet des Zweckverbands

weiterführende Links

Kleinkläranlagenerlass

Erlass des Landes Thüringen über Kleinkläranlagen 2021

Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Vom 28. Mai 2019

Richtlinie des Landes Thüringen

zur Förderung von Kleinkläranlagen