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Verbandsorgane
1. Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.
2. Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Kommunalwahlperiode gewählt.
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.
3. Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss ist der vorberatende Ausschuss der Verbandsversammlung. Er besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, 8 Verbandsräten und als beratende Mitglieder den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften.
Den Vorsitz im Verbandsschuss führt der Verbandsvorsitzende.
4. Geschäftsstelle
Zur Aufgabenerfüllung unterhält der Zweckverband eine Geschäftsstelle. Diese wird durch den Geschäftsleiter geführt. Der Geschäftsleiter ist auch Werkleiter des Eigenbetriebes.
5. Zuständigkeit der Organe des Zweckverbandes
Die Zuständigkeiten der Organe des Zweckverbandes ergeben sich aus der Verbandssatzung und der Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasser / Abwasser „Obere Saale“ Schleiz.
