Verbandsorgane

Der Zweckverband nahm seine Geschäftstätigkeit am 1. Januar 1993 auf. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtung des Zweckverbandes werden als Eigenbetrieb nach § 36 ThürKGG i. V. m. § 1 ThürEBV geführt. Der Eigenbetrieb dient der Erfüllung der Aufgaben des Verbandes. Der Sitz des Zweckverbandes ist in Schleiz.

Um die kommunale Aufgabe der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zu erfüllen, gründeten hauptsächlich Gemeinden und Städte des ehemaligen Landkreises Schleiz zum 01.01.1993 den Zweckverband Wasser / Abwasser „Obere Saale“ Schleiz.
Der Zweckverband Wasser / Abwasser „Obere Saale“ Schleiz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes sind:

Chursdorf, Dittersdorf, Eßbach, Gefell, Görkwitz, Göschitz, Hirschberg, Kirschkau, Löhma, Moßbach, Neundorf, Oettersdorf, Paska, Plothen, Pörmitz, Saalburg-Ebersdorf (nur OT Saalburg), Schleiz, Schöndorf, Tanna, Volkmannsdorf, Ziegenrück.

1. Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

2. Verbandsvorsitzender

Der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Kommunalwahlperiode gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.

3. Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss ist der vorberatende Ausschuss der Verbandsversammlung. Er besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, 8 Verbandsräten und als beratende Mitglieder den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften. Den Vorsitz im Verbandsschuss führt der Verbandsvorsitzende.

Zuständigkeit der Organe des Zweckverbandes

Die Zuständigkeiten der Organe des Zweckverbandes ergeben sich aus der Verbandssatzung und der Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasser / Abwasser „Obere Saale“ Schleiz.