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Härtegrade Trinkwasser
Stand: 2007-07-16
Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) beschlossen. Das
Gesetz ist am 04.05.2007 in Kraft getreten.
Die bis dahin festgelegten Härtebereiche müssen nun wie folgt angegeben werden:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht 8,4° dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Wasserhärte als Gesamthärte angegeben!
Die abgebildeten Tabellen können Sie sich als PDF auf Ihren Rechner downloaden.
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