Härtegrade Trinkwasser

Stand: 2007-07-16


Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) beschlossen. Das Gesetz ist am 04.05.2007 in Kraft getreten.
Die bis dahin festgelegten Härtebereiche müssen nun wie folgt angegeben werden:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht 8,4° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat/Liter (entspricht mehr als 14° dH)

Wasserhärte als Gesamthärte angegeben!



Waserversorgung in Zahlen


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